Offenlegung gemäß § 24 Mediengesetz
Verleger und Hersteller: OMV Refining & Marketing GmbH, Wien
Informationen gemäß § 5 E-Commerce-Gesetz
OMV Refining & Marketing GmbH, Wien
Trabrennstraße 6-8, A-1020 Wien
Telefon: +43-(01)-40-440-0
eMail: avanti@avanti.at
http://www.avanti.at
Registriert beim Handelsgericht Wien unter: FN185462 p
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU 48359903
OMV Refining & Marketing GmbH ist Mitglied in den Wirtschaftskammern Wien, Niederösterreich, Tirol und Steiermark.
Gewerbeberechtigungen:
- Technisches Büros - Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) auf dem Fachgebiet Maschinenbau, eingeschränkt auf Anlagen, die
Erdöl, Gas und deren Produkte erzeugen, liefern, verarbeiten oder vertreiben oder der Energieversorgung dienen
- Erzeugung von Maschinen und Maschinenbestandteile aller Art sowie von Ausrüstungen für die Erdöl- und Erdgaswirtschaft in
der Form eines Industriebetriebes
- Schlosser, eingeschränkt auf den Rohrleitungsbau
- Baumeister
- Gewebsmäßige Verarbeitung von Erdöl
- Fabriksmäßige Erzeugung chemisch technischer Produkte als Nebenprodukte der Erdölraffination, sowei chemisch-technischer Produkte
aller Art, soweit sie für den Betrieb und Instandhaltung von Maschinen, insbesondere auch Fahrzeugen bestimmt sind
- Erzeugung und Lieferung von sowie der Handel mit Fernwärme
- Herstellung, Abfüllung oder Abpackung von Stoffen und Präparaten, die zur arzneilichen Verwendung bestimmt sind, und die Herstellung
von Giften gem § 220 Abs. 1 GewO 1973, eingeschränkt auf die Herstellung von Giften, die bei der Produktion und Verarbeitung
von Mineralölen (Erdöl) und deren Folgeprodukten entstehen bzw. verwendet werden
- chemische Laboratorien gemäß § 212 GewO 1994
- Gastgewerbe in der Betriebsart Buffet mit den Berechtigungen nach § 142 Abs. 1 Ziffer 2 bis 4 GewO 1994
- Handelsgewerbe gemäß § 124 Z. 11 GewO 1994
- Gastgewerbe gemäß § 142 Abs. 1 Z. 2, 3 und 4 GewO 1994 in der Betriebsart eines Rasthauses
- Vermieten von Maschinen, Anlagen und Geräten, Eisenbahnwaggons und anderen maschinellen Einrichtungen aller Art unter Ausschluss
jeder an einen Befähigungsnachweis gebundenen Tätigkeit
- Handelsgewerbe gemäß § 103 Ab s.1 lit.b Z 25 GewO 1973
- Überlassung von Arbeitskräften